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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 33/06
§§: ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1, ErbStG § 13 Abs. 1 Nr. 12, BGB § 330, BGB § 430
Schlagwörter Freigebige Zuwendung, Gesamtgläubiger, Rente, Unterhalt, Schenkungsteuer
Rechtsfrage: Stellt die Einräumung der Gesamtgläubigerstellung (hier zugunsten der Ehefrau) an einem Rentenrecht, das im Zusammenhang mit der Vermögensübergabe des Ehemannes an die Kinder begründet wurde, eine freigebige Zuwendung dar? Liegen ggf. steuerfreie Unterhaltsleistungen vor? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 16.02.2006
Vorinstanz/AZ: 3 K 3639/03 Erb
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2006 S. 1184
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 23 90
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.08.2007
Erledigungs-Az: II R 33/06
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 07 38 09