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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 193/98
§§: EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, EStG § 63 Abs. 1, EStG § 66 Abs. 3, AO 1977 § 110
Schlagwörter Kindergeld, Antragstellung, Frist, Rückwirkung, Wiedereinsetzung
Rechtsfrage: Handelt es sich bei der Sechs-Monatsfrist des § 66 Abs. 3 EStG für die rückwirkende Gewährung von Kindergeld um eine verfahrensrechtliche, der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 110 AO zugänglichen Antragsfrist oder um eine materiell-rechtliche Ausschlußfrist, die nicht verlängerbar ist? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches FG
Vorinstanz/Datum: 15.09.1998
Vorinstanz/AZ: V 499/98
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 24.10.2000
Erledigungs-Az: VI R 193/98 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG