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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 51/12 (BFH) |
§§: | GrEStG § 1 Abs. 2 a, GrEStG § 1 Abs. 3 Nr. 1 |
Schlagwörter | Grunderwerbsteuer, Fünfjahreszeitraum, Kommanditanteil, Anteilsvereinigung |
Rechtsfrage: | Veräußerung eines Kommanditanteils an einer grundbesitzenden Gesamthandsgemeinschaft: Liegt bei einer Einheits-GmbH & Co. KG eine sowohl mittelbare, als auch unmittelbare Vereinigung aller Anteile in einer Hand i.S.d. § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG vor? Verhindert die nicht mindestens 95 %-ige Übertragung der Gesellschaftsanteile die Anwendung des § 1 Abs. 2 a GrEStG, was einen grunderwerbsteuerbaren Tatbestand nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG zur Folge hat? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Nürnberg |
Vorinstanz/Datum: | 04.10.2012 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 1205/11 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 13 13 64 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 26.02.2014 |
Erledigungs-Az: | II R 51/12 |