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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 58/11 (BFH) |
§§: | AO § 171 Abs. 10, AO § 171 Abs. 3, AO § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 |
Schlagwörter | Vermögensteuer, Änderungsmöglichkeit, Grundlagenbescheid, Folgebescheid, Festsetzungsfrist |
Rechtsfrage: | Festsetzungsverjährung bei einem Folgebescheid: Bedarf es im Fall der Änderung eines Grundlagenbescheides von Gesetzes wegen im FGlichen Verfahren zu Gunsten des Steuerpflichtigen zur Ablaufhemmung der Frist des § 171 Abs. 10 AO eines ausdrücklichen Antrags des Steuerpflichtigen auf Änderung der Steuerfestsetzung aller Folgebescheide (§ 171 Abs. 3 AO)? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 25.11.2010 |
Vorinstanz/AZ: | 14 K 3372/08 V |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 12 17 15 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 27.11.2013 |
Erledigungs-Az: | II R 58/11 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 14 10 67 |