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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 50/19 (BFH)
§§: EStG § 66 Abs. 3, EStG § 31 Satz 4
Schlagwörter Kindergeld, Festsetzungsverfahren, Erhebungsverfahren, Ausschlussfrist
Rechtsfrage: Sind § 66 Abs. 3 EStG sowie § 31 Satz 4 EStG im Streitjahr 2017 dahingehend anzuwenden, dass die tarifliche Einkommensteuer auch mit Rechtswirkung der Ausschlussfrist des § 66 Abs. 3 EStG um den Anspruch auf Kindergeld für den gesamten Veranlagungszeitraum zu erhöhen ist, auch wenn Kindergeld nur für zwei Monate ausgezahlt wurde? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 17.09.2019
Vorinstanz/AZ: 6 K 174/19
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 19 19 79
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 26.05.2021
Erledigungs-Az: III R 50/19
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 21 18 61