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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 25/03 |
§§: | EStG § 33 a Abs. 1, BGB § 1601, EStH H 190 |
Schlagwörter | Unterhalt, Ehegatten |
Rechtsfrage: | Abzugsfähigkeit von gemeinsamen Unterhaltsleistungen an den eigene Einkünfte erzielenden Sohn und an die einkunftslose Schwiegertochter: Kann, da es bei einer hälftigen Zurechnung der Einkünfte des Sohnes auf die Schwiegertochter zu keiner Halbierung des anrechnungsfreien Betrages und des Höchstbetrages kommt, nur der auf den gesetzlich unterhaltsberechtigten Sohn entfallende Hälfteanteil als Unterhaltsleistung berücksichtigt werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 18.03.2003 |
Vorinstanz/AZ: | 13 K 7123/99 E |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 35 59 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 22.09.2004 |
Erledigungs-Az: | III R 25/03 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 15 75 |