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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 118/01 |
§§: | EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 8 Abs. 2, LStR Abschn. 72 |
Schlagwörter | Arbeitslohn, Betriebsveranstaltung, Üblichkeit, Betriebsbesichtigung |
Rechtsfrage: | Ist die Kombination aus einer eintägigen Betriebsveranstaltung (Anreise und Beginn 15.00 Uhr) mit Übernachtung und einer ganztägigen Betriebsbesichtigung beim wichtigsten Kunden des Arbeitgebers am nächsten Tag (Rückreise und Ende um 17.30 Uhr) ein einheitlicher Vorgang, der wegen der Überschreitung der Freigrenze von 200 DM sowie der Ein-Tages-Grenze zur Lohnsteuerpflicht der Aufwendungen führt? Schließt eine Übernachtung stets die Üblichkeit einer Betriebsveranstaltung aus? - Zulassung durch BFH - |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 22.03.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 1787/99 L |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 83 80 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 16.11.2005 |
Erledigungs-Az: | VI R 118/01 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 13 14 |