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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-94/09 (EuGH)
§§: Richtlinie 2006/112/EG Art. 96, Richtlinie 2006/112/EG Art. 97, Richtlinie 2006/112/EG Art. 98, Richtlinie 2006/112/EG Art. 99 Abs. 1
Schlagwörter EG, EU, Mehrwertsteuer, Umsatzsteuer, Frankreich, Bestattungsunternehmen, Steuersatz
Rechtsfrage: Hat Frankreich dadurch gegen ihre Pflichten aus den Art. 96 bis 99 Abs. 1 der RL 2006/112/EG verstoßen, dass sie nicht auf alle Leistungen von Bestattungsunternehmen, einschließlich der Lieferung von damit im Zusammenhang stehenden Gegenständen, einen einheitlichen Mehrwertsteuersatz angewandt hat?
Vorinstanz: Kommission ./. Französische Republik
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2009 Nr. C 113 S. 25
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 06.05.2010
Erledigungs-Az: Rs C-94/09
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 18 78