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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 22/19 (BFH) |
§§: | UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, UStG § 3 Abs. 9, UStG § 24, RL 2006/112/EG Art. 295 Abs. 1 Nr. 4, FGO § 115 Abs. 1 Nr. 1, FGO § 115 Abs. 1 Nr. 2 |
Schlagwörter | Umsatzsteuerpflicht, Gewinnanteil, Vieheinheiten, Landwirt, Personengesellschaft |
Rechtsfrage: | Unterliegen gesellschaftsvertraglich vereinbarte Vorabgewinnanteile, die der Kläger für die Überlassung von Vieheinheiten an eine Personengesellschaft in der Rechtsform einer KG, deren Komplementär er ist, im Rahmen der jährlichen Gewinnverteilung zugewiesen erhält, der Umsatzsteuer? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 19.01.2018 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 1018/16 U |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 19 14 08 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 12.11.2020 |
Erledigungs-Az: | V R 22/19 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 21 05 52 |