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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 60/06
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 12 Nr. 1, EStG § 32 Abs. 6 Satz 1, GG Art. 3 Abs. 1
Schlagwörter Kinderbetreuungskosten, Berufliche Veranlassung, Werbungskosten, Lebensführung
Rechtsfrage: Aufwendungen für die Fremdbetreuung von zwei minderjährigen Kinder der beiderseits erwerbstätigen Eltern im Streitjahr 2001 beruflich bedingte Werbungskosten der "Erwerbsgemeinschaft Ehe", weil die Betreuung der Kinder unerlässliche Voraussetzung für die Berufstätigkeit/Einkünfteerzielung beider Elternteile ist? Wird durch den aufgrund der Rechtsprechung des BVerfG eingeführten Betreuungsfreibetrag nach § 32 Abs. 6 Satz 1 EStG in der Fassung für die Kj. 2000 und 2001 auch erwerbsbedingter Betreuungsbedarf verfassungskonform abgegolten? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 01.08.2006
Vorinstanz/AZ: 8 K 4006/03
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2006 S. 1900
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 00 78
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 23.04.2009
Erledigungs-Az: VI R 60/06
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 20 86