Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-267/13 (EuGH)
§§: KN Position 3004, KN Position 2202
Schlagwörter EG, EU, Tarifierung, Einreihung, Nahrungsmittelpräparat, Arznei, Getränk, Zolltarif
Rechtsfrage: 1. Ist der Begriff "Arzneiware" i.S. der Position 3004 KN so auszulegen, dass darunter auch Nahrungsmittelpräparate wie die vorliegenden Produkte fallen, die ausschließlich dazu bestimmt sind, unter ärztlicher Aufsicht enteral (durch eine Magensonde) an Personen verabreicht zu werden, die wegen Krankheit oder Leiden ärztlich behandelt werden und im Rahmen der Bekämpfung dieser Krankheit oder dieses Leidens die Produkte zur Beseitigung oder Vermeidung von Unterernährung verabreicht bekommen? - 2. Ist der Begriff "Getränke" i.S. der Position 2202 KN so auszulegen, dass flüssige Nahrungsmittel wie die vorliegenden Produkte darunter fallen, die nicht dazu bestimmt sind, getrunken zu werden, sondern enteral (durch eine Magensonde) verabreicht zu werden?
Vorinstanz: Hoge Raad der Nederlanden (Niederlande)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2013 Nr. C 207 S. 30
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 30.04.2014
Erledigungs-Az: Rs C-267/13
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 14 16 68