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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 8/97 |
§§: | EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2, EStG § 52 Abs. 18 Satz 2, EStG § 6a |
Schlagwörter | Pensionsrückstellung, Gesellschafter, Witwe, Mitunternehmer |
Rechtsfrage: | Ist eine vor 1985 gebildete Rückstellung wegen Pensionsansprüchen einer Gesellschafterwitwe , die nicht Mitunternehmerin einer Personengesellschaft (KG) wurde, in den Jahren ab 1986 wieder gewinnerhöhend aufzulösen? - Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 29.11.1996 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 4927/93 F, G |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 1997 S. 605 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 30.03.1999 |
Erledigungs-Az: | VIII R 8/97 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 99 51 24 |