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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 51/98 |
§§: | AO 1977 § 160 Abs. 1 Satz 1, FGO § 76 |
Schlagwörter | Domizilgesellschaft, Benennungsverlangen, Beweiserhebung |
Rechtsfrage: | 1. Rechtmäßigkeit eines Benennungsverlangens und einer teilweisen Kürzung des Abzugs von Betriebsausgaben gem. § 160 Abs. 1 Satz 1 AO 1977, wenn betriebliche Aufwendungen an englische Firmen gezahlt werden, die nach den Erkenntnissen des Bundesamtes für Finanzen Domizilgesellschaften sind und der Steuerpflichtige als Empfänger nur die englischen Firmen benennt ? 2. Übergangene Beweisangebote zur Klärung, ob die Firmen für die Erbringung von Werkleistungen oder eine andere Person für die Überlassung von Arbeitnehmern bezahlt wurden ? - Zulassung durch BFH |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 16.12.1997 |
Vorinstanz/AZ: | VII 398/96 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 12.08.1999 |
Erledigungs-Az: | XI R 51/98 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 00 52 02 |