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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 83/00 |
§§: | AO 1977 § 182, EStG § 17, EStG § 15, EStG § 21 |
Schlagwörter | Bindungswirkung, Einkunftsart, Auflösungsverlust, Wesentliche Beteiligung, Grundstückshandel, Umqualifizierung |
Rechtsfrage: | 1. Kann das Wohnsitzfinanzamt Anteile an gesondert festgestellten Einkünften (gem. § 180 Abs. 1 Nr. 2 a und § 180 Abs. 2 AO 1977) aus Vermietung und Verpachtung ohne vorhergegangenen Einkünftequalifizierungsbescheid im Einkommensteuerbescheid und/oder bei Ermittlung des Gewerbeertrags den Einkünften aus Gewerbebetrieb zurechnen und der Höhe nach anderweitig ansetzen? - 2. -Insoweit ausreichende fristgerechte Begründung?- In welchem Veranlagungszeitraum ist ein Auflösungsverlust gem. § 17 EStG zu berücksichtigen (Zeitpunkt der Beschlussfassung, nach Kenntnis der nachträglichen Anschaffungskosten etc., nach Ablehnung der Eröffnung des Konkursverfahrens)? - 3. Mangelnde Urteilsbegründung hinsichtlich der Verfahrensgegenstände Gewerbesteuermessbetrag und EWBV sowie der Frage, ob und in welchem Umfang ein gewerblicher Grundstückshandel gegeben ist? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 22.09.2000 |
Vorinstanz/AZ: | 11 K 6162/97 E, G, EW |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 82 33 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 17.12.2003 |
Erledigungs-Az: | XI R 83/00 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 22 13 |