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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | IX R 70/10 (BFH) | 
| §§: | EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1 | 
| Schlagwörter | Einkünfteerzielungsabsicht, Überschusserzielungsabsicht, Kündigung, Mietvertrag | 
| Rechtsfrage: | Einkünfteerzielungsabsicht: Muss der Vermieter eines Gewerbeobjekts bei Zahlungsverzug des Mieters den Mietvertrag kündigen, um seine Einkünfteerzielungsabsicht zu erhalten? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger | 
| Vorinstanz: | FG des Landes Sachsen-Anhalt | 
| Vorinstanz/Datum: | 24.02.2010 | 
| Vorinstanz/AZ: | 2 K 894/05 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 11 10 45 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 22.01.2013 | 
| Erledigungs-Az: | IX R 70/10 (NV) | 
| Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 13 16 70 | 
