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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 34/12 (BFH) |
§§: | KStG § 11, AO § 89 Abs. 2 |
Schlagwörter | Liquidation, Gesellschafter, Darlehen, Rangrücktrittsvereinbarung, Verbindliche Auskunft, Ermessen |
Rechtsfrage: | 1. Unterliegt der Inhalt einer vom Finanzamt erteilten verbindlichen Auskunft - auch im Hinblick auf die bestehende Gebührenpflicht - einer vollständigen Überprüfung durch das FG oder erstreckt sich diese nur auf die Überprüfung der pflichtgemäßen Ausübung des Ermessens bei der Entscheidungsfindung? - 2. Ist eine mit einer Rangrücktrittserklärung verbundene Darlehensverbindlichkeit der Klägerin gegenüber einem ihrer Gesellschafter in der Liquidationsschlussbilanz auszuweisen oder im Rahmen der Gewinnermittlung i.S. des § 11 KStG erfolgswirksam aufzulösen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 06.03.2012 |
Vorinstanz/AZ: | 13 K 3006/11 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 12 18 22 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 05.02.2014 |
Erledigungs-Az: | I R 34/12 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 14 15 69 |