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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 45/15 (BFH) |
§§: | UStG § 4 Nr. 1 Buchst. b, UStG § 6 a Abs. 1, UStG § 6 a Abs. 4, UStDV § 17 a Abs. 2 |
Schlagwörter | Innergemeinschaftliche Lieferung, Organschaft, Steuerfreiheit, Vertrauensschutz, Belegnachweis, Verbringen |
Rechtsfrage: | 1. Handelt es sich bei den Fahrzeuglieferungen einer Organgesellschaft um steuerfreie Lieferungen gemäß § 4 Nr. 1 Buchst. b UStG i.V.m. § 6 a UStG und wenn ja, kommt die Vertrauensschutzregelung des § 6 a Abs. 4 UStG zur Anwendung? - 2. Lehnt das FG den Belegnachweis für die Steuerfreiheit nach § 6 a UStG zurecht ab, da die Verbringensnachweise nach § 17 a Abs. 2 UStDV fehlen, denn die Verbringensnachweise seien nicht vom Abholer, sondern vom Geschäftsführer des Abnehmers unterschrieben worden? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 21.04.2015 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 1430/12 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 15 14 83 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 10.08.2016 |
Erledigungs-Az: | V R 45/15 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 16 21 08 |