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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-94/10 (EuGH)
§§: EG Art. 10
Schlagwörter EG, EU, Erstattungsforderung, Verbrauchsteuer
Rechtsfrage: 1. Hindert das Gemeinschaftsrecht einen Mitgliedstaat daran, eine Erstattungsforderung zurückzuweisen, die von einem Unternehmen erhoben wird, auf das eine richtlinienwidrige Verbrauchsteuer abgewälzt worden ist, wenn die Zurückweisung - unter Umständen wie im Ausgangsverfahren - mit der Begründung erfolgt, dass nicht dieses Unternehmen die Steuer an den Staat entrichtet hat? - 2. Hindert das Gemeinschaftsrecht einen Mitgliedstaat daran, eine Erstattungsforderung zurückzuweisen, die von einem Unternehmen erhoben wird, auf das eine richtlinienwidrige Verbrauchsteuer abgewälzt worden ist, wenn die Zurückweisung - unter Umständen wie im Ausgangsverfahren - mit der vom Mitgliedstaat hier angeführten Begründung erfolgt (nämlich dass das Unternehmen nicht der unmittelbar Geschädigte sei und dass zwischen einem möglichen Schaden und dem haftungsbegründenden Verhalten kein unmittelbarer Kausalzusammenhang bestehe)?
Vorinstanz: Vestre Landsret (Dänemark)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2010 Nr. C 100 S. 32
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 20.10.2011
Erledigungs-Az: Rs C-94/10
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 34 04