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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 31/11 (BFH) |
§§: | EStG § 33 a Abs. 1 Satz 1, EStG § 33 Abs. 2 Satz 1, BGB § 1601, BGB § 1603, BGB § 1609, GG Art. 3 |
Schlagwörter | Opfergrenze, Leistungsfähigkeit, Veranlagungszeitraum, Unterhalt, Mutter, Einkommensteuer-Vorauszahlung, Nachzahlung, Zwangsläufigkeit |
Rechtsfrage: | Inwieweit sind Einkommensteuervorauszahlungen/-nachzahlungen (hier: Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit) bei der Berechnung der Opfergrenze für Unterhaltszahlungen an die Mutter zu berücksichtigen (Beurteilung nach zivil- oder steuerrechtlichen Grundsätzen; Ungleichbehandlung gegenüber Nichtselbständigen)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Sächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 20.04.2011 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 1565/10 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 11 37 74 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 28.03.2012 |
Erledigungs-Az: | VI R 31/11 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 12 13 98 |