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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 34/08 (BFH) |
§§: | UStG 1999 § 3 a Abs. 4 Nr. 3, UStG 1999 § 3 a Abs. 1 Satz 1, Richtlinie 77/388/EWG Art. 9 Abs. 2 Buchst. e |
Schlagwörter | Ort der Leistung, Personalberater, Beratende Tätigkeit, Einheitliche Leistung |
Rechtsfrage: | 1. Liegt eine Beratungsleistung i.S. des § 3 a Abs. 4 Nr. 3 UStG 1999 vor, wenn ein Unternehmen andere Unternehmen bei der bestmöglichen Besetzung offener Führungspositionen unterstützt, in dem es eine fundierte und qualifizierte Empfehlung zur Besetzung der jeweiligen Position ausspricht, Analysen der Struktur und der Situation des auftraggebenden Unternehmens fertigt, verantwortlich für die (Mit-)Erstellung des Anforderungsprofils der zu besetzenden Stelle ist und die Eignung bestimmter Personen prüft? - 2. Stellen diese Tätigkeiten, ebenso wie die nach der Entscheidung für einen bestimmten Bewerber erbrachten Leistungen, Bestandteile eines einheitlichen Beratungsprozesses dar? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 10.10.2008 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 1779/06 U |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2009 S. 54 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 00 80 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 18.06.2009 |
Erledigungs-Az: | V R 34/08 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 09 37 38 |