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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 31/17 (BFH)
§§: UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1
Schlagwörter Leistungsaustausch, Zuschuss
Rechtsfrage: Leistungsaustausch bei Zuschuss einer Stadt an einen Verein für Fremdenverkehrsleistungen: Ist eine Stadt, die ihr obliegende Aufgaben (z.B. Fremdenverkehrsleistungen) auf einen Verein überträgt und diesem dafür von den "Einzelleistungen" unabhängige, als Zuschuss ausgestaltete Zahlungen erbringt, Leistungsempfängerin der von dem Verein erbrachten Leistungen, auch wenn Nutznießer dieser Leistungen Dritte sind (z.B. der Bürger bzw. das Vereinsmitglied)? Dienen die im Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen der Stadt und dem Verein geregelten Zahlungen ("Sachkostenzuschuss") allgemein der Förderung der Tätigkeit des Vereins oder handelt es sich um einen Gegenwert für eine konkrete Leistung? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG des Saarlandes
Vorinstanz/Datum: 30.08.2017
Vorinstanz/AZ: 1 K 1109/15
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 18.12.2019
Erledigungs-Az: XI R 31/17 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 20 03 00