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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 64/01 |
§§: | EStG § 52 Abs. 15, EStG § 13 Abs. 2 Nr. 2 |
Schlagwörter | Landwirtschaft, Garten, Entnahme, Zugehörigkeit |
Rechtsfrage: | Kann ein Obst- und Gemüsegarten eines Landwirts, der durch Wirtschaftsgebäude, Hoffläche und ein fremdvermietetes Wohnhaus vom Wohnhaus des Landwirts getrennt ist, gem. § 52 Abs. 15 EStG steuerfrei als zur selbstgenutzten Wohnung dazugehörender Grund und Boden entnommen werden? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 24.10.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 2903/00 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 55 48 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 23.01.2003 |
Erledigungs-Az: | IV R 64/01 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 32 56 |