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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 47/98 |
§§: | KO § 55, KO § 1 Abs. 1, KO § 3 Abs. 1 |
Schlagwörter | Aufrechnung, Konkurs, Konkursmasse |
Rechtsfrage: | Kann das FA mit dem Vorsteueranspruch der Gemeinschuldnerin (entstanden aus der umsatzsteuerpflichtigen Vergütung des vorläufigen Verwalters vor Eröffnung des Anschlußkonkursverfahrens) während des Konkursverfahrens aufrechnen, weil der Vorsteuerabzugsanspruch, gegen den die Aufrechnung erklärt wurde, bereits mit der Tätigkeit des vorläufigen Verwalters und damit vor dem Zeitpunkt der Konkurseröffnung gegeben war? -Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 05.02.1998 |
Vorinstanz/AZ: | V 616/95 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 17.12.1998 |
Erledigungs-Az: | VII R 47/98 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 99 09 29 |