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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs C-172/13 (EuGH) |
§§: | AEUV Art. 49, EWR-Abkommen Art. 31 |
Schlagwörter | EG, EU, grenzübergreifender Verlustausgleich, Konzern, Niederlassungsfreiheit, Vereinigtes Königreich |
Rechtsfrage: | Hat das Vereinigte Königreich dadurch gegen seine Pflichten aus Art. 49 AEUV und Art. 31 EWR-Abkommen verstoßen, dass es Voraussetzungen für den grenzübergreifenden Verlustausgleich in Konzernen aufgestellt hat, die es praktisch unmöglich machen, einen solchen Ausgleich vornehmen zu können, und diesen Ausgleich auf Zeiträume nach dem 1.4.2006 beschränkt hat? |
Vorinstanz: | Kommission ./. Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland |
Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2013 Nr. C 207 S. 3 |
Erledigendes Gericht: | EuGH |
Erledigungs-Datum: | 03.02.2015 |
Erledigungs-Az: | Rs C-172/13 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 15 05 97 |