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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II B 31/98
§§: ErbStG § 3 Abs. 1 Nr. 1, ErbStG § 12, BewG § 12, BGB § 1934 a Abs. 1
Schlagwörter Erbschaftsteuer, Erbersatzanspruch, nichteheliches Kind, Grundvermögen, Einheitswert, Kapitalwert
Rechtsfrage: Liegt ein Verstoß gegen den besonderen Schutz des unehelichen Kindes durch Art. 6 Abs. 5 GG hinsichtlich der unterschiedlichen Besteuerung ehelicher und nichtehelicher Kinder bei der Erbschaftsteuer vor, wenn der Erbersatzanspruch des nichtehelichen Kindes mit dem Nennwert, der überwiegend aus Grundvermögen bestehende Erwerb der ehelichen Kinder aber nur mit den erhöhten Einheitswerten angesetzt wird?
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 03.12.1997
Vorinstanz/AZ: 4 K 3016/94
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 05.05.1999
Erledigungs-Az: II B 31/98 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Nichtzulassungsbeschwerde unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 99 52 52