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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 30/09 (BFH) |
§§: | UStG 1999 § 4 Nr. 14, UStR 2000 Abschn. 88 Abs. 3, AO § 204 |
Schlagwörter | Steuerbefreiung, Arzt, Gutachten, Vertrauensschutz, Bindungswirkung, Treu und Glauben, Abschnittsbesteuerung, Verbindliche Auskunft |
Rechtsfrage: | Sind im Streitfall die Umsätze aus der Gutachtertätigkeit einer Ärztin nach dem Grundsatz von Treu und Glauben, obwohl keine verbindliche Auskunft erteilt wurde, steuerfrei zu belassen? Hätte das Finanzamt auf die in Frage stehende Umsatzsteuerpflicht rechtzeitig hinweisen bzw. Umsatzsteuererklärungen anfordern müssen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 29.01.2009 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 2756/07 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 10 83 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 30.03.2011 |
Erledigungs-Az: | XI R 30/09 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 11 16 25 |