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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 51/08 (BFH)
§§: GG Art. 3, GG Art. 12 Abs. 1, GG Art. 105 Abs. 2 a, SpVStG HA § 1 Abs. 2 Nr. 1, SpVStG HA § 4
Schlagwörter Spielbank, Verfassungsmäßigkeit, Gleichheit, Aufwandsteuer, Hamburg, Spielvergnügungsteuergesetz
Rechtsfrage: Ist das Hamburgische Spielvergnügungsteuergesetz verfassungsgemäß oder wird der allgemeine Gleichheitssatz durch die unterschiedliche Besteuerung von Spielhallen und Spielbanken verletzt? Reicht es aus wenn eine Aufwandsteuer kalkulatorisch abgewälzt werden könnte um den Tatbestandsvoraussetzungen des Art. 105 Abs. 2 a GG zu genügen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 06.08.2008
Vorinstanz/AZ: 7 K 189/06
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 40 13
Erledigungs-Vermerk: Zurücknahme der Revision