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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 58/95 |
§§: | EStG § 17 Abs. 4, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 5, UmwStG § 5 Abs. 4 J: 1977, UmwStG § 5 Abs. 5 Satz 1 J: 1977, UmwStG § 6 Abs. 3 J: 1977 |
Schlagwörter | Veräußerungsverlust, Wesentliche Beteiligung, Umwandlung, Einheitliche und gesonderte Feststellung, Kapitalgesellschaft, Personengesellschaft |
Rechtsfrage: | 1. Können die Gesellschafter einer GmbH die bei der Umwandlung der GmbH in eine KG erlittenen unter § 17 Abs. 4 EStG fallenden Veräußerungsverluste aus wesentlichen Beteiligungen als Übernahmeverluste im Rahmen der einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung geltend machen? - 2. Liegt bei dem Ausschluß der Berücksichtigungsfähigkeit der Verluste eine planwidrige Gesetzeslücke vor? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Berlin |
Vorinstanz/Datum: | 13.06.1995 |
Vorinstanz/AZ: | VII 473/92 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 19.10.1998 |
Erledigungs-Az: | VIII R 58/95 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 99 01 19 |