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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | IV R 34/05 | 
| §§: | EStG § 13, EStG § 15, EStG § 13 a | 
| Schlagwörter | Landwirtschaft, Grundstückshandel, Hilfsgeschäft | 
| Rechtsfrage: | Abgrenzung zwischen landwirtschaftlichem Hilfsgeschäft und gewerblichem Grundstückshandel: Stellt sich die Veräußerung von drei unbebauten Grundstücksparzellen, die bisher zum land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögen gehörten, als ein gewerblicher Grundstückshandel dar, wenn der Landwirt über die Parzellierung der Flächen hinausgehende Aktivitäten (hier: Bauvoranfrage und Grundstückstausch) entfaltet? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger | 
| Vorinstanz: | FG Münster | 
| Vorinstanz/Datum: | 17.09.2003 | 
| Vorinstanz/AZ: | 10 K 3793/01 F | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 42 50 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 08.11.2007 | 
| Erledigungs-Az: | IV R 34/05 | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 08 08 34 | 
