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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 88/04
§§: EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a, EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c
Schlagwörter Kindergeld, Unterbrechung, Berufsausbildung
Rechtsfrage: Ist ein volljähriges Kind (ohne berufsqualifizierenden Abschluss) nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a, c EStG berücksichtigungsfähig, wenn es nach Ablegung der Abiturprüfungen und schon vor Ausgabe des Abiturzeugnisses eine Vollzeiterwerbstätigkeit (als ungelernte Kraft) aufnimmt und sich bis Jahresende vergeblich um einen Studienplatz bewirbt? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 15.05.2003
Vorinstanz/AZ: 6 K 310/01
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 21 11
Erledigungs-Vermerk: Abgabe an III. Senat - neues Aktenzeichen: III R 76/04 - Zurücknahme der Revision