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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 4/08 (BFH) |
§§: | AO § 173 Abs. 1 Nr. 2 |
Schlagwörter | Grobes Verschulden, Tatsache, Mietwert, Nutzungswertbesteuerung |
Rechtsfrage: | Begriff "grobes Verschulden" und "Tatsache" i.S. von § 173 AO: Änderung bestandskräftiger Einkommensteuerbescheide bei steuerlich nicht vertretenen Personen wegen rechtsirrigen Ansatzes der Einkünfte aus einer selbstgenutzten Wohnung im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach Wegfall der Nutzungswertbesteuerung? Ist § 173 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 AO anwendbar? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 14.08.2007 |
Vorinstanz/AZ: | 8 K 3091/04 B |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 08 15 55 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 10.07.2008 |
Erledigungs-Az: | IX R 4/08 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 08 37 88 |