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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 28/05
§§: KStG § 8 Abs. 3 Satz 2, EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4, KStG § 8 Abs. 1
Schlagwörter Verdeckte Gewinnausschüttung, Segelyacht, Angemessenheit, Betriebsausgabe
Rechtsfrage: Verdeckte Gewinnausschüttung und Verbot des Betriebsausgabenabzuges: Sind Aufwendungen, die für eine Segelyacht auch in betrieblichem Interesse getätigt werden, schon durch § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 EStG vom Abzug ausgeschlossen oder sind lediglich die im Gesellschafterinteresse getätigten Aufwendungen verdeckte Gewinnausschüttung? Wie verhält es sich mit Aufwendungen für Doppeldeckerflugzeuge, die zu sporadischen Flügen für betriebliche Werbezwecke eingesetzt wurden? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Nürnberg
Vorinstanz/Datum: 27.07.2004
Vorinstanz/AZ: I 17/2000
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 42 23
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 07.02.2007
Erledigungs-Az: I R 27-29/05
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 07 15 02