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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 9/03 |
§§: | EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2, KStG § 8 Abs. 3 Satz 2 |
Schlagwörter | Verdeckte Gewinnausschüttung |
Rechtsfrage: | Zahlungen an den Mehrheitsgesellschafter einer GmbH für Aufwendungen (Abfindung, Zinsen) ohne eindeutige Vereinbarung und ohne Belegnachweis als verdeckte Gewinnausschüttungen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG des Landes Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 30.08.2000 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 779/97 E |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2001 S. 154 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 73 50 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 05.10.2004 |
Erledigungs-Az: | VIII R 9/03 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 15 78 |