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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | I R 93/97 |
| §§: | AO 1977 § 237 Abs. 4, AO 1977 § 234 Abs. 2, BGB § 242 |
| Schlagwörter | Aussetzungszinsen, Zinsverzicht, Billigkeit, Erlaß, tatsächliche Verständigung, Aufrechnung |
| Rechtsfrage: | Sind Aussetzungszinsen zu erlassen, da ihre Erhebung nach Treu und Glauben unbillig wäre (Steuer- und Erstattungsforderung fallen tatsächlich und rechtlich aufgrund einer tatsächlichen Verständigung zusammen)? - Zulassung durch FG |
| Vorinstanz: | FG Hamburg |
| Vorinstanz/Datum: | 22.05.1997 |
| Vorinstanz/AZ: | II 22/95 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 18.09.1998 |
| Erledigungs-Az: | I R 93/97 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Revision zurückgenommen - Verfahren eingestellt |