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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 93/97
§§: AO 1977 § 237 Abs. 4, AO 1977 § 234 Abs. 2, BGB § 242
Schlagwörter Aussetzungszinsen, Zinsverzicht, Billigkeit, Erlaß, tatsächliche Verständigung, Aufrechnung
Rechtsfrage: Sind Aussetzungszinsen zu erlassen, da ihre Erhebung nach Treu und Glauben unbillig wäre (Steuer- und Erstattungsforderung fallen tatsächlich und rechtlich aufgrund einer tatsächlichen Verständigung zusammen)? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 22.05.1997
Vorinstanz/AZ: II 22/95
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 18.09.1998
Erledigungs-Az: I R 93/97 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision zurückgenommen - Verfahren eingestellt