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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 88/99
§§: KStG § 8 Abs 3 S 2
Schlagwörter Angemessenheit, Gesellschaftergeschäftsführer, Tantieme, Verdeckte Gewinnausschüttung
Rechtsfrage: Handelt es sich bei Gewinntantiemen für die beiden Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH insoweit um verdeckte Gewinnausschüttungen, als die Tantieme insgesamt 50 v.H. des Jahresüberschusses übersteigen? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 24.08.1999
Vorinstanz/AZ: 7 K 4140/97
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 27.04.2000
Erledigungs-Az: I R 88/99 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 01 04 29