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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 38/00
§§: EStG § 9 Abs 1 Nr 1
Schlagwörter Darlehen, Schuldzinsen, Ehegatten
Rechtsfrage: Neubau eines vor Baugenehmigung nach dem WEG in zwei Eigentumseinheiten aufgeteilten Einfamilienhauses durch Eheleute - Auf im Untergeschoss gelegene, dem Ehemann gehörende, an die Ehefrau vermietete Tierarztpraxis entfallende Schuldzinsen auch dann nicht voll, sondern nur dem Nutzflächenverhältnis entsprechend anteilig als WK abziehbar, wenn der Ehemann hierfür ein gesondertes Darlehen aufgenommen hat, das anschließend lediglich "technisch" über ein gemeinsames -auch Eigenmittel enthaltendes und zur Bezahlung sämtlicher Baukosten bestimmtes-- Baukonto abgewickelt wurde (Vermengung der Fremd- und Eigenmittel und damit kein Nachweis der tatsächlichen Verwendung des Tierarztpraxis-Darlehens zur Finanzierung der Tierarztpraxis-Herstellungskosten)? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 24.08.1999
Vorinstanz/AZ: 2 K 2390/98
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 25.03.2003
Erledigungs-Az: IX R 38/00 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 32 57