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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 6/07 |
§§: | ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 9, ErbStG § 15 Abs. 2 Satz 2, ErbStG § 16 |
Schlagwörter | Stiftung, Aufhebung, Tarif, Freibetrag, Erwerb, Aufteilung, Schenkungsteuer |
Rechtsfrage: | 1. Ist für die Berechnung der Schenkungsteuer bei Aufhebung einer Stiftung, die durch mehrere Stifter errichtet wurde, der Erwerb des Anfallsberechtigten entsprechend den Anteilen der Stifter an dem der Stiftung übertragenen Vermögen aufzuteilen? - 2. Folgt aus § 15 Abs. 2 Satz 2 ErbStG eine Vervielfältigung des dem Erwerber nach § 16 ErbStG zustehenden Freibetrags entsprechend der Anzahl der Stifter? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 10.01.2007 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 1136/02 Erb |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 07 21 85 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 30.11.2009 |
Erledigungs-Az: | II R 6/07 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 10 02 27 |