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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | IX R 22/19 (BFH) |
| §§: | EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7, HGB § 255 Abs. 1, AO § 39 Abs. 2 Nr. 2 |
| Schlagwörter | Erwerber, Gesellschafter, Verbindlichkeiten, Personengesellschaft, Anschaffungskosten |
| Rechtsfrage: | Gehört beim Erwerb von Anteilen an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft die anteilige Übernahme von Verbindlichkeiten der Personengesellschaft zu den Anschaffungskosten der Erwerber? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | FG Köln |
| Vorinstanz/Datum: | 10.10.2018 |
| Vorinstanz/AZ: | 9 K 3049/15 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 19 17 79 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 03.05.2022 |
| Erledigungs-Az: | IX R 22/19 |
| Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an das FG |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 22 15 88 |