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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 45/14 (BFH)
§§: EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 32 b Abs. 1 Nr. 4, NATOTrStat Art. XIX
Schlagwörter Nichtselbständige Arbeit, Ausland, Soldat, NATO, Steuerfreiheit, Progressionsvorbehalt, Treu und Glauben, Bindungswirkung, Tarif
Rechtsfrage: Unterliegen die vom Kläger für seine Tätigkeit für die ISAF in Afghanistan vereinnahmten Bezüge als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit im Inland der Besteuerung? Sind diese ggf. im Rahmen des Progressionsvorbehalts zu berücksichtigen? Voraussetzungen für eine Bindung der Verwaltung an eine schriftlich erteilte Auskunft? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 14.05.2014
Vorinstanz/AZ: 2 K 2244/12
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2014 S. 1456
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 19 93
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 12.08.2015
Erledigungs-Az: I R 45/14
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 15 28 87