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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 25/17 (BFH)
§§: UStG § 3 a Abs. 2 Nr. 3 Buchst. b, UStG § 3 Abs. 9, UStG § 2 Abs. 1
Schlagwörter Ort der sonstigen Leistung, Einheitliche Leistung, Unternehmer, Ort, Künstler
Rechtsfrage: Ist der Organisator einer privaten Feier mit zeitlich begrenztem Auftritt eines Künstlers ein Veranstalter und ist dann die 'Zurverfügungstellung des Künstlers' als eine für die Leistung des Veranstalters unerlässliche Tätigkeit anzusehen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 07.07.2016
Vorinstanz/AZ: 5 K 2111/12 U
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 17 17 79
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 01.03.2018
Erledigungs-Az: V R 25/17
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 18 08 76