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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 14/00 |
§§: | ErbStG § 12 Abs 1, ErbStG § 12 Abs 2, ErbStG § 3 Abs 1 Nr 1, BewG § 9, BewG § 121 a S 1, BGB § 2174 |
Schlagwörter | Erbschaftsteuer, Kaufrechtsvermächtnis, Bewertung, Grundstück, gemeiner Wert, Steuerwert |
Rechtsfrage: | Bewertung eines Kaufrechtsvermächtnisses: Ist der testamentarisch vermachte Anspruch auf verbilligten Erwerb eines Grundstücks vom Erben aufgrund eines Kaufrechtsvermächtnisses für Zwecke der Erbschaftsteuer mit dem gemeinen Wert (Verkehrswert abzüglich Kaufpreis) oder mit dem Steuerwert des Grundstücks zu bewerten (vgl. hierzu BFH-Beschluss vom 13. 4. 1994 II B 173/93, BFH/NV 1994, 794). - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Nürnberg |
Vorinstanz/Datum: | 25.11.1999 |
Vorinstanz/AZ: | IV 310/98 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 06.06.2001 |
Erledigungs-Az: | II R 14/00 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 01 12 88 |