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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs C-123/15 (EuGH) |
§§: | ErbStG § 2, ErbStG § 15, ErbStG § 27, AEUV Art. 63, AEUV Art. 65 |
Schlagwörter | EG, EU, Kapitalverkehrsfreiheit, Erbschaftsteuer, Steuerermäßigung, Steuerklasse, Vorerwerb, Ausland |
Rechtsfrage: | Steht die Kapitalverkehrsfreiheit nach Art. 63 Abs. 1 i.V.m. Art. 65 AEUV der Regelung eines Mitgliedstaats entgegen, die bei einem Erwerb von Todes wegen durch Personen einer bestimmten Steuerklasse eine Ermäßigung der Erbschaftsteuer vorsieht, wenn der Nachlass Vermögen enthält, das in den letzten zehn Jahren vor dem Erwerb bereits von Personen dieser Steuerklasse erworben worden ist, und für diesen Vorerwerb Erbschaftsteuer in dem Mitgliedstaat festgesetzt wurde, während eine Steuerermäßigung ausscheidet, wenn für den Vorerwerb Erbschaftsteuer in einem anderen Mitgliedstaat erhoben wurde? |
Vorinstanz: | BFH |
Vorinstanz/Datum: | 20.01.2015 |
Vorinstanz/AZ: | II R 37/13 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 15 04 06 |
Erledigendes Gericht: | EuGH |
Erledigungs-Datum: | 30.06.2016 |
Erledigungs-Az: | Rs C-123/15 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 16 17 39 |