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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 16/05
§§: EStG § 7 g
Schlagwörter Ansparrücklage, Einheitlicher Gewerbebetrieb, Investition
Rechtsfrage: Konnte für die geplante Investition in eine Windkraftanlage keine Ansparrücklage nach § 7 g EStG gebildet werden, weil ein entsprechender Betrieb im Streitjahr noch nicht eröffnet war? Stellen der vom Kläger geführte Baustoffhandel und das Betreiben der Windkraftanlage keinen einheitlichen Gewerbebetrieb dar bzw. fehlt es im Falle einer wesentlichen Betriebserweiterung an einer hinreichenden Konkretisierung der Investition? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Sächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 09.12.2004
Vorinstanz/AZ: 2 K 1329/02
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 38 25
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 12.12.2007
Erledigungs-Az: X R 16/05 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 14 06