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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 106/04 |
§§: | KStG § 8 Abs. 3 Satz 2 |
Schlagwörter | Verdeckte Gewinnausschüttung, Provision, Umsatztantieme, Gesellschaftergeschäftsführer, Makler |
Rechtsfrage: | Provisionszahlungen an Gesellschafter-Geschäftsführer im Maklergewerbe als verdeckte Gewinnausschüttungen: Stellen Provisionszahlungen an den in der Maklerbranche tätigen Gesellschafter-Geschäftsführer als Umsatztantieme verdeckte Gewinnausschüttungen dar, weil sie zu einer laufenden Gewinnabsaugung führten? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Hessisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 15.01.2004 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 3169/02 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 09 33 |
Erledigungs-Vermerk: | Zurücknahme der Revision |