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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 36/07 (BFH)
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1, EStG 1997 § 17 Abs. 1, StSenkG 2001/2002
Schlagwörter Werbungskosten, Kapitalvermögen, Schuldzinsen, Beteiligung, Gesellschaft, GmbH, Beendigung
Rechtsfrage: Sind Schuldzinsen, die ein GmbH-Gesellschafter nach Vollbeendigung der Gesellschaft für ein Darlehen zur Tilgung von Verbindlichkeiten der Gesellschaft geleistet hat, als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen im Streitjahr 2003 abzugsfähig? Gelten die Grundsätze der BFH-Rechtsprechung zum Ausschluss des nachträglichen Schuldzinsenabzugs bei im Privatvermögen gehaltenen Beteiligungen auch noch für die Zeit nach Absenkung der Beteiligungsgrenze in § 17 Abs. 1 EStG auf 1 % durch das Steuersenkungsgesetz vom 23.10.2000 (BGBl I 2000 S. 1433)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches FG
Vorinstanz/Datum: 30.10.2007
Vorinstanz/AZ: 3 K 249/05
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 07 01
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 16.03.2010
Erledigungs-Az: VIII R 36/07 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 27 21