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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III B 93/00 |
§§: | EStG § 33 |
Schlagwörter | Außergewöhnliche Belastung, Einfamilienhaus, Fassade |
Rechtsfrage: | Sind Aufwendungen im Zusammenhang mit der Erneuerung der Fassade eines selbstgenutzten Einfamilienhauses als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG zu berücksichtigen? |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 26.07.2000 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 1195/99 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 74 94 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 01.02.2001 |
Erledigungs-Az: | III B 93/00 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision zugelassen - neues Aktenzeichen: III R 6/01 - Erledigt durch BFH-Urteil vom 9.8.2001 - III R 6/01 |