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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 88/02 |
§§: | EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 12 Nr. 1 |
Schlagwörter | Sprachkurs, Ausland, Fortbildung, Lehrer |
Rechtsfrage: | Steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für einen Sprachkurs in einem anderen Mitgliedstaat der EU. Teilweise dienstbefreite zweiwöchige Englisch-Fortbildungs-Sprachausbildung in Irland eines Berufsschullehrers zusammen mit weiteren 22 Kollegen ausschließlich beruflich veranlasst, wenn neben den täglich ca. 2 bis 3-stündigen Vor- und Nacharbeiten lediglich 7 der 10 Arbeitstage mit Lehrveranstaltungen und das Wochenende sowie drei Nachmittage mit allgemein touristischen Besichtigungen ausgefüllt waren? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Mecklenburg-Vorpommern |
Vorinstanz/Datum: | 20.12.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 776/00 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 27 78 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 19.12.2005 |
Erledigungs-Az: | VI R 88/02 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 15 10 |