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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 59/02 |
§§: | EStG § 21 Abs. 2 |
Schlagwörter | Einkünfteerzielungsabsicht, Verbilligte Vermietung, Totalüberschuss-Prognosezeitraum, Totalüberschuss-Ermittlung |
Rechtsfrage: | Einkünfteerzielungsabsicht bei verbilligter Rückvermietung eines zuvor von den (Schwieger)Eltern erworbenen Einfamilienhauses - Wie ist § 21 Abs. 2 Satz 2 EStG 1992 in Bezug auf die Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht auszulegen - Vermietung zu einem erheblich unter der Marktmiete liegenden Mietzins bei gleichzeitiger Gestellung einer hochwertigen Einbauküche und Nichterhebung umlagefähiger Betriebskosten als Indiz gegen die Einkünfteerzielungsabsicht (Subventionierung und Unterhaltssicherung der Eltern bei gleichzeitiger bestmöglicher steuerlicher Gestaltung) - Totalüberschuss-Prognosezeitraum lediglich 20 bis 25 Jahre? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Hessisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 20.12.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 1419/96 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 15 83 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 22.07.2003 |
Erledigungs-Az: | IX R 59/02 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 42 56 |