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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 7/08 |
§§: | EStG § 20 Abs. 1 Nr. 6, EStG § 10 Abs. 2 Satz 2 |
Schlagwörter | Steuerpflicht, Zinsen, Lebensversicherung, Feststellung, Sicherung, Tilgung, Darlehen, Vertrag, Auslegung |
Rechtsfrage: | Dienen Ansprüche aus einem Lebensversicherungsvertrag der Sicherung oder auch der Tilgung eines Policendarlehens, wenn vertraglich vereinbart ist, dass die Rückführung des Darlehens sowohl durch Zahlungen des Versicherungsnehmers als auch durch Einbehalt der Versicherungsleistung bei Fälligkeit erfolgen kann und es tatsächlich zu einer Tilgung ohne Inanspruchnahme der Versicherungsleistung kommt? Hat das FG den Wortlaut der Vertragsbedingungen falsch ausgelegt, weil es die Rückzahlung des Darlehens aus der im Erlebensfall vorgesehenen Kapitalleistung als Regelfall angesehen hat? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 15.01.2008 |
Vorinstanz/AZ: | 13 K 2416/06 F |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 08 34 64 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 06.10.2009 |
Erledigungs-Az: | VIII R 7/08 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 10 00 82 |