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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 55/05 |
§§: | EStG § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 Buchst. a, SVG § 11, EStG § 10 c Abs. 3 Nr. 1 |
Schlagwörter | Vorwegabzug, Kürzung, Bemessungsgrundlage, Übergangsgebührnisse, Bundeswehr |
Rechtsfrage: | Sind in die Bemessungsgrundlage für die Kürzung des Vorwegabzugs neben dem sozialversicherungspflichtigen Arbeitslohn auch sozialversicherungsfreie, ohne Zukunftssicherung gezahlte Übergangsgebührnisse der Bundeswehr einzubeziehen, da es sich um nachträglichen Arbeitslohn aus einem früheren Dienstverhältnis handelt, bei welchem der Kläger als Berufssoldat zum Personenkreis des § 10 c Abs. 3 Nr. 1 EStG gehörte? - Zulassung durch BFH - - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 15.11.2004 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 2120/03 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 09 84 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 01.08.2007 |
Erledigungs-Az: | XI R 55/05 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 08 04 56 |