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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-137/02 (EuGH)
§§: Richtlinie 77/388/EWG Art. 5 Abs. 8 Satz 1, Richtlinie 77/388/EWG Art. 6 Abs. 5, UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1
Schlagwörter Vorgründungsgesellschaft, Vorsteuerabzug, EG, Umsatzsteuer
Rechtsfrage: Ist eine allein mit dem Ziel der Gründung einer Kapitalgesellschaft errichtete (Personen-)Gesellschaft zum Abzug der Vorsteuer für den Bezug von Dienstleistungen und Gegenständen berechtigt, wenn sie nach Gründung der Kapitalgesellschaft die bezogenen Leistungen in einem Akt gegen Entgelt an die später gegründete Kapitalgesellschaft veräußert und andere Ausgangsumsätze von vornherein nicht beabsichtigt waren und wenn in dem betreffenden Mitgliedstaat die Übertragung des Gesamtvermögens so behandelt wird, als ob keine Lieferung bzw. Dienstleistung vorliegt (Art. 5 Abs. 8 Satz 1, Art. 6 Abs. 5 Richtlinie 77/388/EWG)?
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 23.01.2002
Vorinstanz/AZ: V R 84/99
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 06 41
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 29.04.2004
Erledigungs-Az: Rs C-137/02
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 04 23 35