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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 79/11 (BFH)
§§: KStG § 8 c, GewStG § 10 a Satz 10
Schlagwörter Verlustabzug, Anteilsübertragung, Konzern, Umwandlung
Rechtsfrage: 1. Ist § 8 c KStG dahingehend teleologisch zu reduzieren, dass die Vorschrift bei einer verhältniswahrenden Umwandlung mittelbarer in unmittelbare Beteiligungen ("Verkürzung der Beteiligungskette") nicht zur Anwendung gelangt? - 2. Das Verfahren I R 79/11 wurde durch Beschluss vom 25.10.2017 bis zur Wirksamkeit einer rückwirkenden gesetzlichen Neuregelung des § 8c KStG (längstens bis zum 31.12.2018) ausgesetzt. - Z ulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 18.10.2011
Vorinstanz/AZ: 8 K 8311/10
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 12 12 55
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 25.10.2017
Erledigungs-Az: I R 79/11(NV)
Erledigungs-Vermerk: Das Verfahren I R 79/11 ist durch Beschluss vom 11.10.2012 bis zur Entscheidung des BVerfG in dem Verfahren 2 BvL 6/11 ausgesetzt. -- Verfahren ist erledigt durch: Aussetzung / Ruhen des Verfahrens (Beschluss vom 25.10.2017) -- Hinweis: Das Verfahren erhält nach Fortführung/ Wiederaufnahme ein neues Aktenzeichen.