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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 20/14 (BFH) |
§§: | UStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, UStG § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1, Richtlinie 2006/112/EG Art. 226 Nr. 5 |
Schlagwörter | Vorsteuerabzug, Rechnung, Anschrift, Scheinfirma, Innergemeinschaftliche Lieferung, EG, EU, Binnenmarkt |
Rechtsfrage: | Ist der Vorsteuerabzug aus einer Rechnung zu versagen, wenn es sich bei der in der Rechnung angegebenen Adresse des leistenden Unternehmers nur um eine postalische Anschrift handelt und sich dort weder der Sitz noch die Betriebsstätte des Unternehmens befindet? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 14.03.2014 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 4566/10 U |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 20 64 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 13.06.2018 |
Erledigungs-Az: | XI R 20/14 |
Erledigungs-Vermerk: | Vorlage an den EuGH durch BFH-Beschluss vom 6.4.2016 XI R 20/14 -- Az. beim EuGH: Rs C-374/16 -- Das Verfahren XI R 20/14 ist durch Beschluss vom 6.4.2016 bis zur Entscheidung des EuGH in dem Verfahren Rs C-374/16 ausgesetzt. -- Nach Entscheidung des EuGH in der Rechtssache Geissel u.a. durch Urteil vom 15.11.2017 Rs C-374/16 u.a. wird das Verfahren XI R 20/14 fortgeführt. |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 18 13 91 |