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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 32/12 (BFH)
§§: AO § 80 Abs. 5, StBerG § 3 a Abs. 1, AEUV Art. 56, AEUV Art. 49, EG Art. 43, EG Art. 49
Schlagwörter Bevollmächtigter, Zurückweisung, Hilfeleistung in Steuersachen, Europäische Union, Dienstleistungsfreiheit, EU
Rechtsfrage: Zurückweisung als Bevollmächtigter wegen unbefugter Hilfeleistung in Steuersachen. Stellt das Verbot der nicht nur vorübergehenden grenzüberschreitenden Dienstleistung ohne Domizil und Anwendung des Niederlassungsrechts eine Diskriminierung des EU-Dienstleistungsrechts und des Wettbewerbsrechts dar? Steht EU-Recht den §§ 3, 3 a StBerG entgegen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 02.02.2012
Vorinstanz/AZ: 11 K 4478/08
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 12 28 41
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 14.02.2013
Erledigungs-Az: II R 32/12 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unzulässig