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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 19/14 (BFH) |
§§: | AO § 218 Abs. 2, InsO § 301, InsO § 94, InsO § 178 Abs. 3 |
Schlagwörter | Abrechnungsbescheid, Insolvenz, Restschuldbefreiung, Aufrechnung |
Rechtsfrage: | Steht ein rechtskräftiger Beschluss über die Restschuldbefreiung gemäß § 301 InsO dem Recht eines Insolvenzgläubigers zur Aufrechnung entgegen? Streitig ist im vorliegenden Fall auch, ob die Forderungen des Finanzamts bereits vor Insolvenzeröffnung entstanden sind und ob der Eintrag dieser Forderungen in die Insolvenztabelle bestritten wurde. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Schleswig-Holsteinisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 23.10.2013 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 186/11 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2014 S. 1028 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 12 81 |
Erledigungs-Vermerk: | Zurücknahme der Revision |