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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | 2 BvR 1397/14 (BVerfG) |
§§: | EStG 2009 § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2, EStG 2009 § 32 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1, EStG 2009 § 32 Abs. 6, GG Art. 3, GG Art. 6, FGO § 74, FGO § 96 Abs. 2, FGO § 90 a |
Schlagwörter | Kindergeld, Altersgrenze, Verfassung, Familie, Gleichheit, Rechtliches Gehör, Aussetzung des Verfahrens |
Rechtsfrage: | Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Absenkung der Altersgrenze für die Gewährung von Kindergeld vom 27. auf das 25. Lebensjahr - Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Erlass eines Gerichtsbescheids - Aussetzung des Verfahrens - Verfassungsbeschwerde |
Vorinstanz: | BFH |
Vorinstanz/Datum: | 02.04.2014 |
Vorinstanz/AZ: | V R 62/10 |
Vorinstanz/Fundstelle: | BFH/NV 2014 S. 1210 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 19 04 |
Erledigendes Gericht: | BVerfG |
Erledigungs-Datum: | 29.07.2015 |
Erledigungs-Az: | 2 BvR 1397/14 |
Erledigungs-Vermerk: | Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen |