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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 19/14 (BFH) |
§§: | EStG § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 4, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 3, HGB § 271 Abs. 1 |
Schlagwörter | Anteil, Teilwertabschreibung, Wertaufholungsgebot, Kapitalherabsetzung, Wirtschaftsgut |
Rechtsfrage: | Ist eine Wertaufholung für eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft vorzunehmen, wenn deren Kapital nach der Teilwertabschreibung zunächst herabgesetzt, anschließend wieder erhöht und die Beteiligung schließlich zu einem die Anschaffungskosten übersteigenden Kaufpreis veräußert worden ist? Wurde der wertgeminderte Anteil im Umfang der zwischenzeitlichen Kapitalherabsetzung, die nicht zu einer Auskehrung von Nennkapital führte, sondern mit dem Verlustvortragskonto verrechnet wurde, nominell "vernichtet", so dass der Wertzuwachs insoweit nicht das nämliche, seinerzeit wertgeminderte Wirtschaftsgut betrifft? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 01.04.2014 |
Vorinstanz/AZ: | 13 K 315/10 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 20 77 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 09.11.2017 |
Erledigungs-Az: | IV R 19/14 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 17 25 67 |